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Anwalt: "Baustadträte wollten durch die Hintertür Milieuschutzrecht verschärfen

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Das Bundesverwaltungsgericht hat die Berliner Vorkaufsrechtspraxis teilweise für rechtswidrig erklärt. Der Anwalt Mathias Hellriegel hat ein Wohnungsunternehmenbei dem Revisionsantrag vetreten. Er erklärt, warum seine Mandanten gegen das Vorkaufsrecht vorgegangen sind.